Wenn Sie etwas über die Grundsätze von schulischer Beratungsarbeit wissen möchten, klicken Sie bitte hier!

An der Schule sollen von Beratungslehrern die folgenden Aufgaben wahrgenommen werden:

Aufzählung

Schullaufbahnberatung
Aufzählung

allgemeine oder individuelle Orientierung von Eltern und Schülern über die verschiedenen Wege im Bildungswesen

Aufzählung

Einzelberatung in jeweils aktuellen Fällen

Aufzählung

Einzelfallhilfe
Aufzählung

orientierende Beobachtungen
Aufzählung

bei auffälligen Diskrepanzen zwischen Eignung und Schulleistung

Aufzählung

bei auftretenden Lern- und  und Verhaltensschwierigkeiten von Schülern

Aufzählung

Beratung von Schule/Lehrern/Lerngruppen
Aufzählung

durch Informationen über schulpsychologische Arbeit

Aufzählung

durch Weitergabe der aus der Beratungstätigkeit gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse

Aufzählung

Ziel ist die Optimierung von Unterrichtsprozessen, d.h. die Zusammenarbeit von Schülern untereinander oder von Schülern und Lehrern miteinander im Unterricht.

Aufzählung

Beteiligung bei der Entwicklung von Lernzielkontrollen

 

Grundsätze der Beratung

Aufzählung

Beratung ist freiwillig - nur der, der an seinem Problem arbeiten will, kann auch beraten werden!

Aufzählung

Beratung muss früh beginnen - der Ratsuchende sollte nicht erst um Hilfe fragen, wenn sein Problem (fast) unlösbar scheint!

Aufzählung

im Mittelpunkt steht immer der Ratsuchende. Seine Ängste, Sorgen, Wünsche sind zu jeder Zeit der Beratung zu respektieren, damit er selbst lernt, sein Problem zu sehen und sich damit zu akzeptieren.

Aufzählung

Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe!! - der Beratungslehrer ist nicht dazu da, fertige Lösungen zu finden, sondern er soll dem Betroffenen helfen, eigene Lösungen zu finden, die auch umsetzbar sind.

Aufzählung

der Beratungslehrer ist keine „Feuerwehr“ für Probleme - wichtig ist die Mithilfe aller, weil hinter dem Ratsuchenden oft noch andere Personen stehen, die mit dem „Fall“ zu tun haben.  Der Beratungslehrer ist daher auf die Zusammenarbeit mit und das Verständnis von Eltern, Mitschülern, Kollegen und Schulleitung angewiesen - auch was das Zeitproblem bei Beratungsgesprächen betrifft.

Aufzählung

der Beratungslehrer ist nicht zur Rechenschaft gegenüber Dritten verpflichtet (SCHWEIGEPFLICHT)