Wenn Sie etwas über die Grundsätze von schulischer Beratungsarbeit wissen möchten, klicken Sie bitte hier!
An der Schule sollen von Beratungslehrern die folgenden Aufgaben wahrgenommen werden:
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Schullaufbahnberatung
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Einzelfallhilfe
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Beratung von Schule/Lehrern/Lerngruppen
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Beratung ist freiwillig - nur der, der an seinem Problem arbeiten will, kann auch beraten werden! |
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Beratung muss früh beginnen - der Ratsuchende sollte nicht erst um Hilfe fragen, wenn sein Problem (fast) unlösbar scheint! |
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im Mittelpunkt steht immer der Ratsuchende. Seine Ängste, Sorgen, Wünsche sind zu jeder Zeit der Beratung zu respektieren, damit er selbst lernt, sein Problem zu sehen und sich damit zu akzeptieren. |
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Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe!! - der Beratungslehrer ist nicht dazu da, fertige Lösungen zu finden, sondern er soll dem Betroffenen helfen, eigene Lösungen zu finden, die auch umsetzbar sind. |
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der Beratungslehrer ist keine „Feuerwehr“ für Probleme - wichtig ist die Mithilfe aller, weil hinter dem Ratsuchenden oft noch andere Personen stehen, die mit dem „Fall“ zu tun haben. Der Beratungslehrer ist daher auf die Zusammenarbeit mit und das Verständnis von Eltern, Mitschülern, Kollegen und Schulleitung angewiesen - auch was das Zeitproblem bei Beratungsgesprächen betrifft. |
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der Beratungslehrer ist nicht zur Rechenschaft gegenüber Dritten verpflichtet (SCHWEIGEPFLICHT) |